1. Der Elternbeirat bringt Eltern und
Schule zusammen.
Er versteht sich als Bindeglied zwischen Eltern
und Schule und ist deshalb für alle Eltern Ansprechpartner, wenn es um Problemlösungen im
Klassenzusammenhang, um die Klärung rechtlicher Fragen oder um Anhörungen
in Disziplinarverfahren geht.
2. Der Elternbeirat wirkt bei allen
Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
Eine der
wichtigsten Aufgaben des Elternbeirats besteht darin, verschiedenste Aktivitäten zu
organisieren und unterstützen, die das Schulleben bereichern und der Identifikation der
SchülerInnen mit ihrer Schule dienen. Über Elternspenden und die Einnahmen von Kuchen- und
Getränkeverkauf bei Schulfesten ermöglicht der Elternbeirat Anschaffungen, die
die Schule nicht tätigen kann.
3. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats
sind gesetzlich geregelt. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem:
3.1. die Interessen der Eltern der Schüler zu
vertreten;
3.2. den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu
informieren und auszusprechen;
3.3. das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern
und Lehrkräften zu vertiefen;
3.4. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der
Eltern zu beraten;
3.5. die Entscheidung über einen
unterrichtsfreien Tag zu beraten;
3.6. Über die Verwendung von Lernmitteln zu
beraten;
3.7. bei Verfahren, die zur Entlassung eines
Schülers führen können, gehört zu werden.
Vielen Dank
Ihr Elternbeirat 2011/2012