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der Otto-Seeling-Mittelschule Fürth
Teil 1: Schulordnung
Unterrichtsbeginn
-Einlass ins Schulhaus ist für alle Schüler 07.30 Uhr. Die Schüler
gehen in ihr Klassenzimmer oder in den vorgesehenen
Fachraum.
-5 Minuten vor Unterrichtsbeginn sollten alle Schüler auf ihrem
Platz sitzen, um sich auf den Unterricht vorzubereiten.
-Bei Fachunterricht versammeln sich die Schüler vor dem
Fachraum.
-Verhalten im Schulhaus, im Schulgelände und bei schulischen
Veranstaltungen
-Die Mitnahme von unterrichtsfremden oder gefährlichen Gegenständen
ist verboten.
-Rauchen ist auf dem ganzen Schulgrundstück verboten.
-Das Rauchen auf der Straße vor der Schule ist nur Erwachsenen
erlaubt.
-Die Aufnahmen von Bildern und Gesprächen im Bereich der Schule
müssen mit der Schulleitung abgesprochen werden. Verboten ist
der Gebrauch von Fotohandys im Schulbereich.
-Handys und Gegenstände der Unterhaltungselektronik bleiben
zuhause. Wird trotzdem aus einem triftigen Grund ein Handy
mitgenommen, ist dies dem Lehrer mitzuteilen. Es befindet sich während
des ganzen Schulbetriebs ausgeschaltet in Bücher- oder
Jackentasche.
-Das Ausspucken auf den Boden im Schulhaus und im Pausenhof ist
verboten.
-Kaugummikauen im ganzen Schulgelände ist verboten.
-Das Schulgelände darf ohne wichtigen Grund und ohne Erlaubnis
einer Lehrkraft nicht verlassen werden.
-Erwachsene (auch schulfremde Personen) müssen respektvoll
behandelt werden.
-Für die Sauberkeit des Schulhauses und des Pausenhofes sind
alle verantwortlich. Zur Reinigung können die Schüler
herangezogen werden.
-Müll wird getrennt entsorgt.
Verhalten im Unterricht
-Essen ist nur in den Pausen gestattet, Trinken ist zum
Stundenwechsel erlaubt.
-Die verwendeten Trinkgefäße müssen fest verschließbar sein.
Während des Unterrichts befinden sie sich in der Büchertasche.
-Im Unterricht werden keine Kopfbedeckungen, Handschuhe, Jacken
oder dergleichen getragen. Einzelfälle aus religiösen oder
medizinischen Gründen müssen mit der Lehrkraft abgesprochen
werden.
-Man schweigt, wenn die Lehrkraft oder der/die Mitschüler(in)
redet.
Verhalten in der Mensa (für GTZ)
-Das Personal wird höflich begrüßt. Jeder der Erwachsenen ist
befugt, den Schülern Anweisungen zu erteilen.
-Die Schüler suchen sich zuerst einen Platz und stellen sich
tischweise zur Essensausgabe an.
-Die Essenszeit dauert 30 Min. (12.00 - 12.30 Uhr /12.45 -13.15
Uhr). In dieser Zeit steht niemand auf, außer die
Mittagsbetreuung erlaubt es.
-Tischregeln müssen eingehalten werden.
-Nach dem Essen wird der Schmutz am eigenen Platz und ggf. auch
an den Plätzen anderer Schüler gemeinschaftlich beseitigt. Der
Mensadienst überprüft dies.
-Pause / Raumwechsel / Pausenordnung / Busbetrieb
-Das Ende der Unterrichtsstunde legt die Lehrkraft fest, nicht
die Schüler.
-Die Lehrkraft verlässt das Zimmer zuletzt und sperrt ab.
-Bei Raumwechsel nehmen die Schüler ihre Taschen und Jacken
schon vor der Pause mit.
-Den Anordnungen von Hauspersonal, Pausenteams und
Streitschlichtern ist Folge zu leisten. Bei Unstimmigkeiten
entscheidet die beaufsichtigende Lehrkraft.
-Bei schlechtem Wetter kann nach erfolgter Durchsage die Aula
als Pausenfläche verwendet werden.
-Die Toiletten dürfen nur zum zweckmäßigen Gebrauch betreten
werden. Ihr Gebrauch als Aufenthaltsraum oder Spielraum ist
verboten. Nach Absprache mit der Pausenaufsicht können während
der Pause die Toiletten im Erdgeschoss benutzt werden.
-Das Werfen von Steinen und anderen harten Gegenständen ist
verboten. Erlaubt sind zum Spielen nur Softbälle.
-Schneeballwerfen und „Einseifen“ mit Schnee ist grundsätzlich
untersagt.
-Mit dem Ende der Pause endet auch der Pausenverkauf und die
Zeit zum Essen und Trinken.
-Sportgruppen gehen gemeinsam mit dem Lehrer zum Bus oder zur
Turnhalle und zurück.
-Schüler, die sich vor oder nach ihrem Unterricht im Pausenhof
aufhalten, dürfen den Unterricht der Klassen im Erdgeschoss
nicht stören. Sie halten sich deshalb im Schulhof vor der Mensa
auf.
-Macht es das negative Verhalten der Schüler einer Klasse
erforderlich, dass sie von der Lehrkraft im Pausenhof abgeholt
werden muss, so kann dies jede Lehrkraft den Schülern
anordnen.
Diese Schulordnung wurde nach Art. 69 BayEUG durch das
Schulforum, das aus gewählten Vertretern der Schüler-, Eltern-
und Lehrerschaft besteht, am 18.07.2011 beschlossen.
September 2011
Petra Pohl, Schulleiterin
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